Grundlagen der Direktvermarktung
Die Direktvermarktung von PV-Strom gewinnt im Rahmen der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglicht es Anlagenbetreibern, Strom aus Photovoltaikanlagen direkt zu verkaufen und so von Marktpreisen zu profitieren.
Was ist Direktvermarktung?
Die Direktvermarktung bezeichnet den direkten Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen – speziell Photovoltaik – auf dem Energiemarkt durch die Anlagenbetreiber. Statt wie früher üblich die gesamte Energieerzeugung an den Netzbetreiber zu fixen Einspeisevergütungen zu verkaufen, erlaubt diese Form der Vermarktung das Anbieten des PV-Stroms frei am Markt. Hierdurch können Anlagenbetreiber potenziell höhere Erlöse erzielen, sind jedoch gleichzeitig den Preisschwankungen des Strommarktes ausgesetzt.
Die Rolle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Das EEG ist ein zentraler rechtlicher Rahmen für die Direktvermarktung in Deutschland. Es regelt unter anderem, dass erneuerbare Energien Vorrang beim Netzanschluss und der Stromübertragung haben. Darüber hinaus bietet das EEG eine Marktprämie, um die Differenz zwischen dem Marktwert des Stroms und dem festgelegten Fördersatz auszugleichen, was finanzielle Planbarkeit für die Anlagenbetreiber schafft. Nach EEG 2021 und auch EEG 2023 stehen den Betreibenden von PV-Anlagen vorrangig zwei Vermarktungsmöglichkeiten zur Verfügung: die Marktprämie nach § 20 EEG und Modelle sonstiger Direktvermarktung.
Vermarktungsmodelle und Preisbildung
Beim Verkauf von Solarstrom durch Direktvermarktung eröffnen sich für die Anlagenbetreiber diverse Modelle, von denen das Marktprämienmodell besonders hervorsticht und die Einspeisevergütung als herkömmliche Alternative gegenübersteht.
Das Marktprämienmodell
Das Marktprämienmodell ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, ihren Solarstrom direkt am Strommarkt zu verkaufen. Hierbei wird der erzielte Verkaufspreis durch die Differenz zwischen dem festgelegten EEG-Vergütungssatz und dem tatsächlichen Börsenpreis ausgeglichen. Diese Differenz wird als Marktprämie bezeichnet und soll Anreize schaffen, den Stromertrag möglichst marktgerecht zu steuern.
- Beteiligung am Markt: Anlagenbetreiber sind am Strommarkt aktiv und erhalten den jeweiligen Marktwert für den eingespeisten Strom.
- Preisrisiko: Unterliegt den Schwankungen des Marktgeschehens.
- Förderung nach EEG: Gesichert durch die Marktprämie bei Unterschreitung der garantierten Vergütung.
Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung
Die klassische Einspeisevergütung bietet eine feste Vergütung für jeden ins Netz eingespeisten Kilowattstunden Solarstrom. Im Gegensatz dazu steht die Direktvermarktung, bei der Solarstrom an der Strombörse verkauft wird, womit Betreiber von Marktpreisschwankungen profitieren können.
Einspeisevergütung:
- Stabile Einnahmen: Feste Vergütung pro Kilowattstunde.
- Kein Marktrisiko: Die Vergütung ist unabhängig vom aktuellen Strompreis.
Direktvermarktung:
- Marktchancen nutzen: Potenzial für höhere Erträge bei günstigen Marktpreisen.
- Marktpreisrisiko: Einnahmen Variieren mit dem Börsenpreis.
Technische und rechtliche Anforderungen
Die Direktvermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt spezifische technische und rechtliche Herausforderungen dar. Betreiber müssen sich mit den Anforderungen an die Photovoltaikanlagen und den Netzanschluss sowie die Fernsteuerbarkeit vertraut machen, um am Markt erfolgreich teilzunehmen.
Anforderungen an Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen, die Strom direkt vermarkten, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Die Einspeiseleistung der Anlage muss präzise erfasst und gemeldet werden, um einen reibungslosen Betrieb im Rahmen des Bilanzkreises sicherzustellen.
- Leistungsklasse: Anlagen bis 100 kW fallen unter die vereinfachten Regelungen des EEG, während größere Anlagen komplexere Pflichten haben.
- Messung und Kommunikation: Anlagen müssen mit Messstellen ausgestattet sein, die eine genaue Leistungsmessung ermöglichen. Zudem ist eine Datenübertragungseinheit notwendig, um die Daten an den Direktvermarkter zu senden.
Netzanschluss und Fernsteuerbarkeit
Die Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen ist eine wesentliche Komponente für die Teilnahme am Direktvermarktungsprozess. Anlagen müssen so ausgestattet sein, dass sie auf Anforderungen des Netzbetreibers reagieren können.
- Technische Ausstattung: Die Anlage muss mit einer technischen Einrichtung versehen sein, die eine Fernsteuerung durch den Netzbetreiber oder den Direktvermarkter ermöglicht.
- Reaktion auf Netzsignale: Anlagen müssen in der Lage sein, auf Signale zur Reduzierung oder Erhöhung der Einspeisung zu reagieren, was für die Netzstabilität und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage entscheidend ist.
Absicherung durch Verträge und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind zudem essenziell, um die Energieveräußerung erfolgreich zu gestalten.
Wirtschaftliche Aspekte der Direktvermarktung
Direktvermarktung von Photovoltaik-Strom (PV-Strom) beinhaltet sowohl potenzielle Mehrerlöse als auch spezifische Kosten und Risiken, die sorgfältig abgewägt werden müssen.
Wirtschaftlichkeit und Mehrerlöse
Wirtschaftlichkeit bei der Direktvermarktung ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen aus dem Stromverkauf und den Betriebskosten der PV-Anlage. Prognosen zu Marktpreisentwicklungen sind entscheidend, denn sie beeinflussen direkt die Mehrerlöse, die erzielt werden können. Anbieter im Markt bieten hier oftmals Unterstützung bei der Berechnung und Prognose zukünftiger Einnahmen.
PV-Strom Besitzer erzielen in der Direktvermarktung meistens einen höheren Preis pro Kilowattstunde gegenüber der Einspeisevergütung, da der Marktpreis für Strom in der Regel über den festgelegten Einspeisetarifen liegt. Es ist zu beachten, dass Mehrerlöse abhängig sind von:
- Effizienz und Verfügbarkeit der PV-Anlage
- Aktuellen Marktpreisen für Strom
- Nachfrage nach Strom zu bestimmten Tageszeiten
Kosten und Risiken
Die Direktvermarktung ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Dazu gehören unter anderem:
- Ausgaben für die Installation und Wartung technischer Systeme für den PV-Stromhandel
- Mögliche Beratungs- oder Verwaltungskosten durch Drittanbieter
Das Hauptvermarktungsrisiko liegt in der Volatilität der Strompreise. Fällt der Strompreis unter das Niveau der Einspeisevergütung, kann dies finanzielle Einbußen mit sich bringen. Langfristige Absatzverträge oder die Nutzung von Strompreis-Prognosetools können dabei helfen, dieses Risiko zu mindern. Weiterhin sind PV-Anlagenbetreiber oftmals Wetterrisiken und technischen Störungen ausgesetzt, was die Vorhersage der Stromproduktion erschwert und somit das wirtschaftliche Risiko erhöht.
Zukunft der Direktvermarktung und Marktintegration
Die Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Photovoltaik (PV) Strom und ihre fortschreitende Integration in den Energiemarkt sind maßgebliche Faktoren der Energiewende. Sie tragen dazu bei, die Energieversorgung nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
Aussichten nach der EEG 2021 Novelle
Nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2021 wurden die Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung von PV-Strom neu definiert. Für Anlagenbetreiber bieten sich neue Anreize, da die post-EEG-Phase durch verbesserte Marktintegrationsmöglichkeiten gekennzeichnet ist. Insbesondere für ausgeförderte Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, bietet die Direktvermarktung eine vielversprechende Perspektive. Die Novelle hat folgende spezifische Änderungen eingeführt:
- Erhöhung der Marktprämie: Anlagenbetreiber erhalten eine Marktprämie, die den Unterschied zwischen dem Marktwert des Stroms und einem festgelegten Vergütungssatz ausgleicht.
- Flexibilität bei der Stromvermarktung: Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, den erzeugten Strom direkt an Endverbraucher oder Händler zu verkaufen.
- Anpassung der Vergütungsstrukturen: Eine größere Transparenz und Vorhersehbarkeit der Vergütungen erhöhen die Planungssicherheit für Investitionen in die PV-Direktvermarktung.
Integration von PV-Direktvermarktung in den Energiemarkt
Die Direktvermarktung von PV-Strom ist ein Schlüsselmechanismus für die Integration erneuerbarer Energien in den allgemeinen Energiemarkt. Die Einbindung von PV-Strom in den Energiehandel ermöglicht es, Angebot und Nachfrage effektiver auszugleichen und unterstützt die Stabilität des Stromnetzes. Wichtige Aspekte der Marktintegration sind:
- Beteiligung an Kurzfristmärkten: PV-Strom wird zunehmend am Intraday- und Day-Ahead-Markt gehandelt, was eine reaktive Anpassung an die Stromnachfrage erlaubt.
- Nutzung von Prognosemodellen: Durch verbesserte Wetter- und Ertragsprognosen lässt sich die Produktion von PV-Strom besser steuern und am Markt platzieren.
- Versorgungssicherheit: PV-Direktvermarktung trägt zur Versorgungssicherheit bei, indem sie den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energien beschleunigt.
Die Direktvermarktung bildet somit eine Säule der Energiewende und führt zu einer zunehmenden Verzahnung von erneuerbaren Energien und traditionellen Energiemärkten.